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Flexible Arbeitsplätze bei Bürokonzepten richtig einplanen - anpassungsfähig und aktuell

Methodik der Arbeitsplatzplanung - so sieht ein stimmiges Bürokonzept aus

Aus der bereits in vielen Bereichen digitalisierten Arbeitswelt sind Büroräume und Bildschirmarbeitsplätze in den unterschiedlichsten Ausführungen längst nicht mehr wegzudenken. Das Arbeitsgesetz in der Schweiz verlangt hier ausdrücklich nach einer gezielt ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie der verwendeten Arbeitsgeräte und der erforderlichen Hilfsmittel. Dadurch sollen Arbeitnehmer vor körperlichen bzw. gesundheitlichen Schäden geschützt werden. Denn durch eine Ausgestaltung von Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen nach ergonomischen Richtlinien und einem darauf basierenden Bürokonzept können Sie als Arbeitgeber die Risiken für den Bewegungsapparat Ihrer Bürobelegschaft nachhaltig minimieren.

Studien belegen die möglichen gesundheitlichen Folgen

Dass sich die Arbeit im Büro und explizit an einem Bildschirmarbeitsplatz gesundheitlich häufig als belastend erweist, wird von mehreren Studien belegt. Besonders oft leiden Betroffene dabei unter muskuloskelettalen Erkrankungen (Rückenschmerzen Verspannungen etc.). Gleichzeitig zeigen viele dieser Studien auf, dass ein nach ergonomischen Richtlinien strukturierter Arbeitsplatz gesundheitlichen Folgeerscheinungen bzw. -erkrankungen vorbeugen kann.

Wichtige Studienergebnisse im Überblick

  • 44 Prozent der arbeitenden Schweizer wissen nichts oder nur wenig über die ergonomische Ausgestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen.

  • 55 Prozent der Arbeitnehmer mit einem Bildschirm- oder Büroarbeitsplatz leiden an Beschwerden im Nacken und Rücken.

  • Die Wirtschaft in der Schweiz büsst jedes Jahr rund eine Milliarde Franken durch Absenzen ein.

  • Durch gute und ergonomisch ausgerichtete Arbeitsbedingungen könnten diese Ausfälle und die daraus resultierenden Kosten um bis zu 80 Prozent reduziert werden.

  • Mittels der ergonomischen Optimierung eines Arbeitsplatzes lässt sich eine Performancesteigerung von etwa 36 Prozent erreichen.

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Minderleistungen durch fehlende Ergonomie am Arbeitsplatz

Die falsche Ausgestaltung eines Arbeitsplatzes kann also auf Dauer Mitarbeiter krank machen. Zudem wird die Arbeitsproduktivität und -effizienz nachhaltig eingeschränkt, wenn Sie als Arbeitgeber keine stimmige Ergonomie am Arbeitsplatz durch ein stimmiges Bürokonzept gewährleisten. Es sollten diesbezüglich immer Bedingungen geschaffen werden, die zum einen auf die jeweilige Tätigkeit abgestimmt sind und zum anderen die Bedürfnisse der Mitarbeiter explizit berücksichtigen.

 

Die Ergonomie fungiert dabei als ein wichtiger Bestandteil des präventiven Arbeitsschutzes. Es existieren mittlerweile zahlreiche Ergonomie-Richtlinien, die bei der optimalen Ausgestaltung von Arbeitsplätzen helfen. Eine Vielzahl dieser Richtlinien und Regelungen ist sogar per Gesetz verpflichtend für den Arbeitgeber. Im Arbeitsgesetz finden Sie die entsprechenden Vorschriften.

Die relevantesten Ergonomie-Vorgaben für Unternehmen in der Schweiz

Die Anforderungen an ergonomisch ausgerichtete Arbeitsplätze und die entsprechenden Pflichten für Arbeitgeber sind im Arbeitsgesetz (kurz: ArGV) formuliert. Sie finden die relevanten Passagen in der Verordnung 3 (Art. 2). Demnach muss der Arbeitgeber sämtliche erforderlichen und nötigen Massnahmen treffen, um den Gesundheitsschutz jedes einzelnen Mitarbeiters zu wahren und seine sowohl psychische als auch physische Gesundheit zu jeder Zeit zu gewährleisten. 

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Die grundsätzlichen Pflichten als Arbeitgeber

  •  Gewährleisten von hygienisch und ergonomisch guten Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz und im Unternehmen an sich.

  • Verhindern der gesundheitlichen Beeinträchtigung durch chemische, physikalische und biologische Einflüsse, die belästigend und schädlich wirken.

  • Bereitstellen von genügend Bewegungsfreiheit am und rundum den Arbeitsplatz.

  • Vermeiden von einer übermässig starken einseitigen Beanspruchung der Arbeitskräft.

  • Gewährleisten einer für die jeweilige Tätigkeit geeigneten Arbeitsorganisation.

Detaillierte Vorschriften geben den Rahmen vor

Die Wegleitung zur Verordnung 3 ArGV wird dabei in vielen Bereichen äusserst konkret. So müssen Sie zum Beispiel bei Tischen für die Bildschirmarbeit eine ausreichende Fläche für handschriftliche Arbeiten und für die Aktenablage einplanen. Alleine für handschriftliche Eintragungen verlangt der Gesetzgeber eine Mindestlänge von 120 Zentimetern, wobei 160 Zentimeter die Optimalgrösse darstellt.

Die Höhe eines Tisches muss zudem zwingend regulierbar sein. Sitz-Steh-Tische sollten in der Höhe von 65 bis 125 Zen-
timeter verstellbar sein, damit eine Abwechslung zwischen sitzender und stehender Tätigkeit ermöglicht werden kann. Weitere Regelungen finden Sie auch unter den Punkten Allgemeine Anforderungen an Arbeitsplätze (ArGV 3 Art. 23) sowie Besondere Anforderungen an Arbeitsplätze (ArGV 3 Art. 24). Sämtliche verpflichtenden Vorschriften müssen in einem entsprechenden Bürokonzeptberücksichtigt werden. 

Es sind auch Richtwerte für den Flächenbedarf von Standard-Arbeitsplätzen mit Bildschirmen vorgegeben. Ein minimal ausgestatteter Bildschirm-Arbeitsplatz ohne Nahablage muss 6m2 und einer mit Nahablage durchschnittlich 8-10m2 gross sein. Bei Grossraum- und Multifunktionsbüros muss die Grösse eines Arbeitsplatzes 10-25m2 betragen, inklusive Flächen für Verkehrswege, Besprechungszimmer und Sozialräume. 

Bürokonzept - diese Aspekte spielen eine entscheidende Rolle

Um ein maßgeschneidertes Bürokonzept mit flexiblen Arbeitsplätzen zu entwerfen, müssen Sie viele einzelne und auch zusammenhängende Aspekte berücksichtigen. Hierfür gilt es, ein Grundverständis der Problematik zu erlangen und eine Grundlagenermittlung zu betreiben. Eine besondere Relevanz weisen dabei die folgenden Kriterien auf

  1. Stellen Sie ein permanent ergonomisches Arbeiten sicher. Dies gelingt Ihnen durch den Einsatz von ergonomisch ausgerichteten Büromöbeln sowie durch eine optimale Platzierung der Arbeitsmittel. Gerade Schreibtische und Stühle müssen dabei über weit skalierbare Regelfunktionen verfügen, um die Höhe auf die eigene Körpergrösse anzupassen. An diesen Abmessungen können Sie sich orientieren: Der Schreibtisch sollte mindestens 160 Zentimeter breit und 80 Zentimeter tief sein. So wird eine armlänge Abstand zum Bildschirm gewährleistet. Bei einer Tiefe von unter 80 Zentimetern handelt es sich mehr um einen Arbeitsplatz, sondern lediglich um eine Ablagefläche. Bei der Sitzposition mit geradem Rücken, sollten die Arme im rechten Winkel auf den Armlehnen und locker auf der Tischplatte aufliegen können. 
  2. Auch die Bewegungsfreiheit zählt zu den ergonomischen Tugenden. Legen Sie in Ihrem Bürokonzept daher immer genügend Bewegungsräume fest. Mindestens einen Meter sollte die Tischkante dabei von einem Durchgang oder einem Hindernis entfernt sein. Bei den Zugängen zum Arbeitsplatz sind mindestens 80 Zentimeter zu berücksichtigen.
  3. Achten Sie bei Ihren Planungen auf angenehme Lichtverhältnisse und eine Akustik, die Lärmbelästigungen reduziert. Auch die Sicht ins Freie sollte vom Arbeitsplatz aus möglich sein.
  4. Wichtig sind zudem eine funktionelle Klimatisierung im Zusammenspiel mit ausreichender Belüftung. Dadurch sorgen Sie für ein angenehmes Raumklima und eine hohe Luftqualität, die das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiter steigert.

  5. Legen Sie Fluchtwege an und gestalten Sie Räumlichkeiten nach Ihrer Funktionalität. Für die Umsetzung müssen Sie neben den reinen Arbeitsplätzen beispielsweise zusätzliche Räume für Gerätschaften oder für Sitzungen bereitstellen.

  6. Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch das Bereitstellen von Stauraum, zum Beispiel für Ordner, Akten oder andere Arbeitsutensilien. Hier stehen Ihnen verschiedene Stauraumtypen (Regale, Container etc.) und auch Aufbewahrungsorte zur Verfügung. Der Stauraum muss sich allerdings in den meisten Fällen nicht zwingend in unmittelbare Nähe zum Arbeitsplatz befinden. Definieren Sie entsprechende Flächenmodule, die für Büromöbel mit Stauraum vorgesehen sind.

  7. Beziehen Sie die wesentlichen Raumfaktoren in Ihr Bürokonzept mit ein. Wie viel Fläche soll ein Arbeitsplatz einnehmen? Welche Hindernisse im Raum stellen bestehende Fixierungen dar? Wie und wo verläuft die Elektrifizierung? Welche Bereiche bieten sich für die Wegflächen an? Nur wenn Sie hier einen exakten Überblick über die Gegebenheiten haben, können Sie ein stimmiges Arbeitsplatzkonzept entwickeln. Achten Sie dabei auch auf die optimale Ausnutzung von Tageslicht und Kunstlicht sowie auf die Lage bzw. Position von Türen und Fenstern. 

  8. Legen Sie anhand der Workflows für alle Bereiche eine klare Flächenstruktur fest. Dadurch schaffen Sie die Voraussetzung, für jeden Arbeitsplatz und für jedes Areal die geeigneten Möbelstücke auszuwählen.

  9. Trotz einer sorgfältigen Planung sind manchmal nicht alle Konzeptionierungen in der Praxis umsetzbar. Diesen Umstand im Blick, sollten Sie in Ihrem Bürokonzept immer Alternativen bilden, um Ausweichmöglichkeiten zu generieren. 

  10. Nach Fertigstellung des Konzeptes ist eine objektive Bewertung erforderlich. Auf diese Weise können Schwachstellen und Optimierungsmöglichkeiten identifiziert werden, die das Endergebnis noch einmal verbessern.

 

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Profitieren Sie von fachspezifischem Know-how und einer umfassenden Expertise

Als Spezialisten für ergonomisch eingerichtete Arbeitsplätze verfügen wir über das erforderliche Know-how und eine langjährige Expertise bei der Ausgestaltung von Büroräumen und den einzelnen Arealen für Ihre Mitarbeiter. Wir informieren Sie gerne, welche ergonomischen Ziele anzustreben respektive zu erfüllen sind und wie Sie Flächen und Einrichtung ergonomisch stimmig anpassen. Bereits an sich kleine Veränderungen - gerade im Hinblick auf den Schreibtisch, den Stuhl, den Bildschirm, die Akustik und die Lichtverhältnisse - erzielen dabei oftmals große Optimierungseffekte. Sie möchten ein unternehmensspezifisches Bürokonzept erstellen? Wir von Echo Büromöbel beraten Sie gerne umfassend zu dieser Thematik und helfen Ihnen dabei, flexible Arbeitsplätze bei Bürokonzepten richtig einzuplanen.

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